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Beitragserhöhungen in der PKV

Die Beiträge werden in der PKV nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren am Markt kalkuliert d.h. es werden in jungen, gesunden Lebensjahren höhere Beiträge eingezahlt, als für die anfallenden Behandlungskosten notwendig sind, um sie dann in älteren Jahren für die höheren Gesundheitskosten zur Verfügung zu stellen.
Die Kalkulation der Beiträge einer Privaten Krankenversicherung ist eine komplexe, mathematische Aufgabe, die sich auch den laufenden Veränderungen der Versicherten z.B. das steigende Lebensalter anpassen muß.
Es fließen hier verschiedene Faktoren ein. Wie die durchschnittliche Restlebenserwartung, das Kopfschadensprofil, die Ausscheidenswahrscheinlichkeit.
Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung sind so kalkuliert, daß es, wenn es keine Kostenerhöhungen im Gesundheitswesen gibt, es durch Preissteigerung oder Leistungsausweitung und gleichbleibende Lebenserwartung keine Beitragserhöhung gibt.
Jedoch sind genau diese Faktoren für eine laufende Anpassung der Beiträge und Kontrolle der Finanzen notwendig.
Bei der Kalkulation eines Tarifs wird eine bestimme „Kopfschadenshöhe” kalkuliert. Die Kopfschadenshöhe ist die durchschnittliche Leistung der Versicherung aus einem Tarif in Abhängigkeit vom Alter. Wird die Kopfschadenshöhe zu gering kalkuliert, müssen die Beiträge für den Tarif angepasst werden .Durch die Beitragserhöhung kommt es zum Abgang von guten Risiken. Der Weggang der guten Risiken mit geringen Schäden führt wiederum dazu das die „Kopfschäden” steigen. Das setzt eine Spirale in Gang, die zu extrem hohen Beiträgen führt. Denn nur die Kunden, die laufende Leistungen haben und deshalb nicht wechseln können, sind in der Gesellschaft/Tarif geblieben. Der Effekt stark steigender Kopfschäden kann auch in kleinen Versicherungskollektiven beobachtet werden. Kommt es z.B. in einem kleinen Kollektiv dazu, daß ein großer Versicherungsschaden in der Gemeinschaft auftritt, nach einer Zeit geringer Schäden, so gibt es eine sehr starke Beitragssteigerung. Große Versicherungsschäden sind schwere chronische Erkrankungen (Dialyse, Diabetes), Organtransplantationen, oder Krebserkrankungen sowie HIV-Erkrankungen.
Autor: Inka Albrecht - inka.albrecht (att) gmx.de - 27.04.2007

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