Das niedrige Niveau der gesetzlichen Renten erfordert heutzutage eine zusätzliche finanzielle Absicherung für den Ruhestand. Andernfalls droht der finanzielle und soziale Abstieg im eigentlich wohl verdienten Ruhestand. Eine betriebliche Altersvorsorge kann diesem Dilemma frühzeitig entgegenwirken. So zum Beispiel das Modell der Direktversicherung.
Sie wird wie jede betriebliche Rentenversicherung vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen. Im Gegensatz zu anderen Versicherungsmodellen, bestehen bei der Direktversicherung zwei mögliche Varianten der Finanzierung. Zum einen kann der Arbeitnehmer seine Beiträge zur Direktversicherung durch Entgeltumwandlung begleichen. Dies würde bedeuten, dass er auf einen Teil seines Bruttogehaltes verzichten würde. Dieser würde direkt seiner betrieblichen Rentenversicherung zugeführt. Da er so weniger Lohn erhält, muss er selbstverständlich auch weniger Lohnsteuer bezahlen. Bei der Entgeltumwandlung hat der Versicherte von Anfang an Bezugsrecht.
Die andere Variante sieht vor, dass der Arbeitgeber die Rentenversicherung seines Angestellten nicht nur abschließt, sondern auch vollständig finanziert. Dies wäre für ihn in sofern von Vorteil, als dass er dann von den Beiträgen zur Sozialversicherung befreit würde. Außerdem könnte er dies als Betriebsausgabe von den Steuern absetzen.
In jedem Fall wären vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei.
Die versicherte Person kann ihre betriebliche Altersvorsorge auch mit verschiedenen Zusatzversicherungen, wie zum Beispiel der Berufsunfähigkeitsversicherung oder dem Hinterbliebenenschutz, kombinieren.
Autor: Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH
e-mail: holgerschnittker [at] yahoo.de
14.06.2007