Da die Einnahmen aus der gesetzlichen Rentenversicherung seit der Rentenreform von 2002 konstant niedrig sind, schließen viele Arbeitnehmer zusätzlich eine private Rentenversicherung zur Altersvorsorge ab. Seit Januar 2005 müssen nun auch die Einkünfte aus diesen Versicherungen versteuert werden. Einige Modelle der privaten Rentenversicherung bieten jedoch besonders günstige Steuervorteile. Herauszuheben ist hierbei die Rürup-Rente.
Sie staffelt sowohl die steuerliche Anschreibung der Beiträge in der Ansparphase, als auch den zu versteuernden Satz in der Rentenphase.
Während der Ansparphase der Rürup-Rente gilt, dass die 2007 zuerst bezahlten Beiträge zu 64% steuerlich ansetzbar sind. Dieser Prozentsatz steigt mit jedem Jahr um 2%. Die vollen 100% wären somit im Jahr 2025 erreicht. Aufgrund der unterschiedlichen Angebote zur Rürup Rente empfiehlt sich ein Rürup Rente Vergleich.
Für die Rentenphase hingegen ist eine andere Staffelung vorgesehen. Die 2007 gezahlten Beiträge sind zu 52% zu versteuern. Jedes Jahr, bis inklusive 2020, steigt der Anteil um einen Prozentpunkt. Ab 2020 erhöht sich der Satz um 2% jährlich, so dass 2040 eine hundertprozentige Versteuerung erreicht ist.
Diese Staffelung erleichtert den Übergang bis zur vollen Versteuerung der Renten ab 2040.
Die Renten können ab der Vollendung des 60.Lebensjahres in Form einer monatlichen Leibrente ausgezahlt werden. Eine einmalige Zahlung des gesamten Kapitals ist nicht möglich. Das Kapital kann nicht verpfändet und auch nicht auf Hartz IV angerechnet werden, geht also in keinem Fall verloren.
Autor: Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH
e-mail: holgerschnittker at yahoo.de - 27.06.2007