Neben der Riesterrente gibt es seit dem Jahr 2005 auch noch eine weitere Form der staatlich geförderte Altersversorgung, die Rürup Rente. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der so genannten Basisrente. Die Rürup Rente beruht dabei auf einem Rentenversicherungsvertrag.
Wie auch die Riesterrente durch Walter Riester, so hat auch die Rürup Rente einen Namensgeber, und zwar den Ökonomen Bert Rürup. Im Gegensatz zur Riesterrente ist die Rürup Rente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt, wobei es kein so genanntes Kapitalwahlrecht gibt, was heißt dass die Basisrente nicht in einer Summe ausgezahlt werden kann. Es handelt sich vielmehr um eine Art Leibrente, sprich eine Rente, die zum einen frühestens nach der Vollendung des 60. Lebensjahres zur Auszahlung kommt und dann in monatlichen Raten ein Leben lang ausgezahlt wird.
Die Rürup Rente kann weder beliehen werden, noch übertragen oder verschenkt werden.
Auch eine Vererbung der daraus resultierenden Ansprüche ist nicht möglich. Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass das mit der Rürup Rente angesparte Geld auch wirklich ausschließlich für die Altersvorsorge verwendet werden.
Die Rürup Rente ist, im Gegensatz zur Riesterrente, eine Variante der Altersvorsorge, die insbesondere Selbstständige, die die Möglichkeiten der Riesterrente und einer betrieblichen Altersvorsorge nicht nutzen können, für sich nutzen können, um für das Alter vorzusorgen.
M. Schleussner - m.schleussner (et) online.de - 05.09.2007