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Kreditkarte für Angehörige

Beim Erwerb von Kreditkarten kann für den Ehepartner oder den Lebensgefährten bei den meisten Unternehmen eine sogenannte Partnerkreditkarte angefordert werden. Bei Vielen ist diese Kreditkarte bedeutend günstiger als die Hauptkreditkarte oder unter Umständen sogar kostenlos. Mit der Partnerkreditkarte kann der Ehepartner oder Lebensgefährte auf das gemeinsame Kreditkartenkonto zurückgreifen ohne dafür die Hauptkreditkarte zu benutzen. Bei der Kreditkartenabrechnung, die einmal monatlich für den Hauptkreditkartenbesitzer ausgestellt wird, werden die Umsätze, die mit der Partnerkreditkarte getätigt wurden separat ausgewiesen. So besteht bei der Kontrolle der Kreditkartenabrechnung auch immer die Möglichkeit eine dementsprechende Trennung vorzunehmen, beispielsweise, wenn keine gemeinsame Haushaltskasse besteht. Der Partnerkartennutzer kann dann seine getätigten Ausgaben prüfen und dem Hauptkartenbesitzer erstatten. Das ist sinnvoll um die Gebühren für eine zweite Hauptkarte zu sparen.
Bei den Prepaid Kreditkarten ist diese Möglichkeit aus Sicherheitsaspekten und Wirtschaftlichkeitsgründen eher selten möglich, meistens ist sie ganz ausgeschlossen. Die Prepaid Kreditkarten gewähren keine Kredite, da die Nutzung ausschließlich auf Guthabenbasis möglich ist. Anders als bei den “normalen” Kreditkarten werden die Umsätze sofort dem Guthabenkonto belastet. Wenn also bei einem Ehepaar keiner der Partner über die entsprechende Bonität verfügt, dann besteht lediglich die Möglichkeit für jeden eine Prepaid Kreditkarte zu beantragen, dabei entstehen dann natürlich doppelte Gebühren. Hier ist überlegenswert, ob für den Haushalt nur eine Kreditkarte ausreichend ist, um nicht unnötig die Haushaltskasse zu belasten, da ja ansonsten auch zwei Guthabenkonten eingerichtet werden müssten.

Autor: Thomas Trimmel - office (et) versicherungs-vorsorge.de - 17.10.2007

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