Die Immobilie ist ein Grundstück mit allen hierauf stehenden Bauwerken und deren Nebenobjekten. Das Wort an sich heißt übersetzt “nicht bewegliche Sache”, deswegen weil ein Grundstück und dessen Gebäude nicht beweglich sind.
Das Thema Immobilien ist ein fast ausschweifendes Thema. Vom Kauf über die Bebauung, die Administration und Erhaltung bis hin zur Inneneinrichtung der Gebäude müssen einige Ansichten vom zukünftigen Eigentümer bedacht werden.
Es sollte sehr gut berücksichtigt werden, ob eine Immobilie käuflich erworben oder nur angemietet werden soll. Natürlich stellt eine käuflich erworbene Immobilie eine hervorragende finanzielle Absicherung und Altersvorsorge dar. So oder so steigen Immobilien im Wert und wenn der notwendige Bausparvertrag erstmal zurückgezahlt ist, dann kann zudem der Mietzins für ein Loft aufgespart werden.
Nennenswert ist vor allem auch der Sinn. Für Was soll das Grundstück bzw. das Gebäude benutzt werden? Gehorcht es einer privaten Angelegenheit als Wohneigentum oder vielleicht einem kaufmännischen Zweck mit Geschäftsräumen und Arbeitsräumen. In allen Fällen müssen einige Vorschriften beachtet werden, über die sich jeder Interessent bei den zuständigen Behörden unterrichten lassen kann. Hinsichtlich des sachenrechtlichen Erwerbs gelten differenziertere Vorschriften als bei beweglichen Sachen. So muss der Kaufvertrag zum Beispiel notariell beurkundet sein. Auch eine Eintragung des rechtmäßigen Eigentümers in das Grundbuch ist notwenig.
In Zeiten der Geldknappheit und schlechter Pensionen investieren immerzu mehr Leute ihre Geldreserven in Immobilien. Immobilien und Liegenschaften gelten als eine der besten Geldanlagen. Einerseits hat dies den Anstoß, dass sie Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung einnehmen. Zum anderen steigt der Wert der Immobilie längerfristig an, da dieser als nicht vermehrbares Haben nicht der Inflation untersteht.
Jeder Eigentümer der seine Immobilie allerdings zu eigenen Ideen haben möchte, muss zudem besondere Regeln und Vorschriften beachten. Im deutschen Lande muss ein Bauantrag gestellt werden, bevor ein Haus auf einem Grundstück errichtet werden darf. Dieser Bauantrag bedarf einer Genehmigung durch das Amt für Bauangelegenheiten. Diverse Richtlinien und Auflagen müssen hierbei beachtet werden.
Autor: Peter Junk - creativx(at)gmx.de - 25.10.2007