Die private Krankenversicherung weist bereits bei der Aufnahme grundsätzliche andere Kriterien auf, als gesetzliche Krankenversicherungen. Die gesetzliche Krankenkasse nimmt, entsprechend dem Solidaritätsprinzip, jeden Antagsteller auf, ohne den Gesundheitszustand zu überprüfen, oder Faktoren wie das Geschlecht, das Eintrittsalter oder besondere Risiken zu bewerten.
Grundsätzlich anders gestalten sich die Aufnahmekriterien einer privaten Krankenversicherung- ohne vorher Risiken überprüft zu haben, geht hier gar nichts.
Nicht nur gesundheitsrelevante Fragen werden gestellt, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse werden von einigen Versicherern unter die Lupe genommen.
Dabei wird diese Überprüfung in der Regel zur Antragstellung durchgeführt. Erkrankt der Versicherte nach dem Abschluss eines Vertrages, können keine nachträglichen Veränderungen mehr von dem jeweiligen Versicherer vorgenommen werden, da die Konditionen festgeschrieben sind.
Die sogenannten objektiven Risiken rücken für die private Krankenversicherung in den Mittelpunkt der Überprüfungen.
Faktoren wie das Eintrittsalter, das Geschlecht, der aktuell ausgeübte Beruf, die Krankenvorgeschichte, Anomalien und chronische Leiden werden hinterfragt.
Zur Seite stehen den Versicherern grundsätzlich auch beratende Ärzte und Gutachter, die die Aufgabe übernehmen, alle gesundheitsrelevanten Angaben zu prüfen.
Scheint die Sachlage nicht eindeutig, kann unter Umständen auch der Hausarzt von seiner Schweigepflicht entbunden ist.
Grundsätzlich beinhaltet ein Antrag für die Aufnahme in die private Krankenversicherung drei Teile.
So werden die objektiven Risiken abgefragt , bei der individuelle Angaben zur Person gemacht werden müssen. Die Beitragshöhe, die Tarifbezeichnung und der Versicherungsbeginn müssen vertraglich dargestellt werden. Hinzu kommt, dass in diesem Zusammenhang auch nach bereits bestehenden Versicherungen wie einer Zusatzversicherungen gefragt wird.
Im Mittelpunkt stehen versicherungsmedizinischen Daten.
Zu den Bedingungen, die man unbedingt einhalten sollte, gehört das wahrheitsgemäße Beantworten aller Fragen, die den Gesundheitszustand wie auch besondere Risiken betreffen. Hält sich der Antragsteller nicht daran, kann dies zu einer Minderung des Versicherungsschutzes oder gar einer Verweigerung der Leistungserbringung führen
Im abschließenden Teil einer Versicherungspolice wird der künftige Versicherungsnehmer darauf hingewiesen, dass eine vorvertragliche Anzeigepflicht wie auch eine Nachmeldepflicht bestehen.
Grundsätzlich ähneln sich die Aufnahmekriterien in die private Krankenversicherung; doch gibt es private Versicherer, die erforderliche Aufnahmekriterien unterschiedlich bewerten und einstufen, sodass sich Versicherungsvergleiche immer lohnen.