Zweck einer privaten Unfallversicherung ist es, die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen jeder Art, die der Versicherungsnehmer erleidet, abzufangen. Dies gilt sowohl für private als auch für berufsbedingte Unfälle, und das weltweit und rund um die Uhr. Eine Unfallversicherung kann für jede Person, ausgenommen Pflegebedürftige und Geisteskranke, abgeschlossen werden. Sehr wichtig ist die Unfallversicherung für Kinder. Rechtsgrundlagen sind das Versicherungsgesetz, die Allgemeinen Unfallversicherungsbestimmungen sowie Zusatz- und Sonderbedingungen. Hierin wird auch bestimmt, was im Sinne der privaten Unfallversicherung als Unfall gilt und was nicht. Die übliche Definition besagt: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Manche Versicherer bieten darüber hinaus Zusatzoptionen an, z.B. mit Progression bei vorliegender Invalidität oder mit verbesserter Gliedertaxe. Im Versicherungsschutz mit enthalten sind in den meisten Fällen Todesfallschutz, Krankenhaustagegeld, kosmetische Operationen, Bergungskosten oder Sofortleistung bei schweren Verletzungen. Unfallversicherungen kann man abschließen gegen Einmalzahlung bzw. die Zahlung laufender Beiträge oder mit Kapital- oder Rentenleistung. Eine besondere Form ist die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Sie ist eine Kombination aus Unfallversicherung und Lebensversicherungsvertrag, wo zwar höhere Beiträge fällig werden, dafür aber die eingezahlten Prämien zuzüglich Überschussanteile nach Versicherungsablauf garantiert zurückerstattet werden. Es gibt auch Varianten, bei welchen die gesamte Familie mitversichert ist oder speziell nur Kinder.
Autor: Carina Patzina - patzina (et) trendmile.com - 20.11.2007