Zum 30. November können die Fahrzeughalter ihre Kfz- Versicherungen wieder kündigen. Dabei endet das Versicherungsverhältnis zum Ende des Jahres. Viele Autofahrer denken, dass man die Kfz- Versicherungen nur zu diesem einen Termin kündigen kann. Dieser weit verbreitete Irrtum wird mit den drei weiteren Sonderkündigungsrechten widerlegt. Diese beschreiben drei Gelegenheiten, bei denen man als Kunde den Versicherungsvertrag beenden kann. Zum einen gibt es das Recht für den Versicherungsnehmer, dass er der Versicherung im Falle einer Beitragserhöhung oder im Falle einer Veränderung der Vertragsbedingungen, der Typ- oder Regionalklassen, kündigen kann. Dazu hat er nach Erhalt der Verkündigung vier Wochen Zeit. Eine der weiteren Möglichkeiten, um das Versicherungsverhältnis vorzeitig zu beenden ist die Neu- oder Erstanmeldung eines neuen Wagens bei der Zulassungsbehörde. Durch die Abmeldung des Fahrzeugs wird der Versicherungsvertrag automatisch bedeutungslos. Das dritte Sonderkündigungsrecht tritt bei einem selbst verursachten Schadensfall ein. Auch in diesem Fall kann der Kunde – egal, ob die Versicherung die Kosten übernommen hat oder nicht – aus der Versicherung austreten. Vor dem Entschluss eines Versicherungswechsels gibt es die Möglichkeit im Internet einen kostenlosen Autoversicherungsvergleich durchführen zu lassen. Mit seiner Hilfe ist es ein Leichtes innerhalb von ein paar Minuten zu erkennen, welche Versicherungsangebote die günstigsten sind. Um die Ergebnisse des Vergleichs zu bekommen, muss man anhand der Benutzerführung ein paar Informationen bezüglich des Autos, des Halters und der Umgebung des Wagens eingeben.