Für alle Beamte, Studenten oder Arbeitnehmer mit einem jährlichem Bruttogehalt, welches oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (zurzeit 48.150 Euro, Stand 2008) liegt ist jederzeit ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich. Selbständige, Freiberufler und Künstler haben gar keine andere Wahl als eine private Krankenversicherung, da Sie sich selbst um ihre Gesundheitsvorsorge kümmern müssen.
Eine private Versicherung bringt einige Vorteile mit sich. So ist sie für Alleinstehende oder Ehepaare ohne Kinder wesentlich preiswerter als die gesetzliche Krankenversicherung. Auch für Paare mit Kindern könnte sich ein Wechsel lohnen, obwohl die Kinder extra versichert werden. Durch eine selbstständige Tarifwahl, können Sie sich aktiv an Ihrer Beitragshöhe beteiligen. Sie können unter anderem Leistungen wie volle Kostenübernahme bei Medikamenten, Zahnersatz und Sehhilfen so wie die Finanzierung alternativer Heilverfahren versichern. Sollten Sie diese Leistungen nicht oft in Anspruch nehmen, können Sie auch statt volle Kostenübernahme von der Versicherung auf eine Selbstbeteiligung setzten. Beamte haben zusätzlich noch den großen Vorteil, dass Sie bis zu 80 Prozent von ihrem Beitrag von den Dienstherren bezahlt bekommen können. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber weiterhin die Hälfte. Alle entstandenen Kosten müssen jedoch als erstes erst einmal vom Privatpatienten übernommen werden. Die Krankenversicherung zahlt dann später die versicherten Leistungen an Sie zurück. Eine Ausnahme sind Krankenhausaufenthalte, hier werden die Kosten direkt von der Versicherung übernommen.
Bei der Auswahl der Tarife sollten Sie allerdings einen Blick in die Zukunft werfen. Denn mit steigendem Alter steigen auch die Beiträge. Um einen Überblick über die Tarife und ihre Kosten zu bekommen, ist ein Tarifvergleich unbedingt empfehlenswert. Er ist kostenlos und kann unverbindlich im Internet durchgeführt werden.
Autor: Chris Monzel - info@uferparty.de - 25.04.2008