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Im Straßenverkehr geht nichts ohne KFZ-Versicherungen

Was für die meisten Menschen die Haftpflicht- oder Hausratversicherungen sind, das sind für Kfz-Halter die KFZ-Versicherungen. Die KFZ-Versicherungsschutz besteht sinnvoller Weise aus der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung sowie einer Kasko-Versicherung. Während die Haftpflicht dafür da ist, im Ernstfall für die Schäden möglicher Unfallgegner zu haften, kommt die Teil- oder Vollkasko-Versicherung für Kratzer, Beulen und Defekte am eigenen Fahrzeug auf. Der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko liegt einerseits in der Höhe des Versicherungsbeitrags, andererseits in den Leistungen. Während beim vollen Versicherungsschutz nahezu alle aufkommenden Schäden übernommen werden, gibt es bei der Teilkasko eine Selbstbeteiligung für Versicherte. Diese wird mit dem Abschluss der Versicherung festgesetzt. Erst wenn der ein Schaden über der Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers liegt, beteiligt sich das Versicherungsunternehmen. Ein Beispiel: Die Selbstbeteiligung liegt bei 500 Euro und der Schaden beträgt 600 Euro. Dann wird der Schaden aufgeteilt: 500 Euro übernimmt der Versicherte und 100 Euro das Unternehmen. Nach diesem Prinzip funktionieren übrigens auch LKW-Versicherungen. Einziger Unterschied liegt in der Beitragsbemessung, denn bei Lkws, Bussen und Transportern wird nicht wie bei Pkw das Baujahr und der Fahrzeugtyp berücksichtigt, sondern die Leistung in kw. Auch die Tatsache, ob ein Lkw gewerblich oder privat, zur Personenbeförderung oder zum Bewegen von Waren genutzt wird, spielt eine Rolle.

Autorin: Veronika Dohmen - vdohmen[at]yahoo.de - 31.05.2008

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