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Recht und Verträge

In unserer modernen Gesellschaft sind wir ständig mit Recht, Rechtsverordnungen und der Rechtsprechung konfrontiert. Das beginnt beim Autofahren, wenn man kleine Kinder hat, die sich auf der Straße bewegen und sobald man Verträge schließt wie Mietverträge oder auch Kaufverträge wie für ein Auto oder eine Stereoanlage. Jedesmal kommt es zu rechtswirksamen Verträgen, woraus sich hinterher Probleme ergeben können, weil sich eine Partei nicht an den Vertrag gehalten hat. Teilweise kann man sich außergerichtlich einigen, wenn beide Parteien flexibel sind oder eine Partei bereit ist, seine Pflichten zu erfüllen. Wie es heute auch noch in islamischen Stämmen im Streitfall gängige Praxis ist, wird der Streit durch den Stammesältesten oder einen Rat geschlichtet und es wird ein Kompromiss für beide Parteien gefunden. Dies geschieht alles im Wissen um die soziale und familiäre Situation beider Parteien vor dem Hintergrund deren Funktion in der Gemeinschaft. In unserem Rechtssystem ist die Rechtsprechnung grundsätzlich anonym. Wenn man sich nicht außergerichtlich einigen, d.h. den Streit nicht in persönlichen Verhandlungen schlichten kann, beauftragt man einen Rechtsanwalt mit dieser Aufgabe. Vor Gericht werden die Streitigkeiten nach dem Gesetzbuch beurteilt und eine Strafe verhängt oder der eingegangene Vertrag muß erfüllt werden. Die Auslegung der Gesetze ist allerdings das Problem, was dazu führt, das viele Rechtssuchende nach einem Rechtsstreit das Gefühl haben keine Gerechtigkeit erfahren zu haben. Denn die Gesetzte sind relativ abstrakt und starr und das Leben, als auch die Menschen sind unendlich vielfältig und kompliziert.

Das kleine Ein-Mal-Eins des Mietrechts


Das ehemalige DDR Liegenschaftsrecht


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