Riester Rente
Die Riester Rente wurde als Ausgleich für die Rentenkürzung durch das Altersmögensgesetz 2001 ins Leben gerufen. Die meisten Bundesbürger haben seither die Möglichkeit die geringeren Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Riesterrente oder Rürup Rente mit Hilfe von staatlichen Zuschüssen auszugleichen. Die Riester-Zulagen umfassen die direkte Zulage, die Kinderzulage und die Grundzulage. Bei einem Riester Vertrag muss ein Mindesteigenbeitrag geleistet werden und die Beiträge zur privaten Altersvorsorge können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Zum geförderten Personenkreis gehören unter anderem Angestellte, Auszubildende, Studenten, Selbständige in bestimmten Fällen, Beamte etc.
Seit 2006 gibt es die Unisex-Tarife bei der Riester-Rente, also kein Unterschied mehr in der Beitragshöhe oder Rentenhöhe für Männer und Frauen.